Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch EDUvation. EDUvation bietet seine Dienstleistungen ausschließlich für Firmenkunden und nicht für Privatkunden an.
Zur Buchung von Veranstaltungen:
EDUvation bietet spezielle Veranstaltungen und die Teilnahme an Veranstaltungen für Start-ups und Gründerinnen an. Diese finden häufig im Rahmen größerer Veranstaltungen statt, wobei EDUvation vom Veranstalter mit der Vermarktung der Räumlichkeiten beauftragt wurde oder selbst regelmäßiger Mieter dieser Räumlichkeiten ist. EDUvation kann daher keine Gewähr für die allgemeinen Bedingungen der Veranstaltung übernehmen und muss sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters halten. Die Vertragspartner von EDUvation sind somit indirekte Untermieter des jeweiligen Veranstalters und erklären sich ebenfalls mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden, die auf den Websites der jeweiligen Veranstaltung oder bei EDUvation eingesehen werden können. Dementsprechend gelten die kostenpflichtigen Angebote von EDUvation nur für gewerbliche Kunden und nicht für Privatpersonen.
StartUp-Klausel für kostenpflichtige Angebote: Der Vertragspartner bestätigt, dass sein Unternehmen zu Beginn der Veranstaltung nicht älter als 10 Jahre ist (nachweisbar durch Gewerbeanmeldung) und sich noch überwiegend im Besitz der Gründer befindet. Ein Nachweis ist auf Verlangen zu erbringen.
I. Anmeldung und Zulassung
Die Anmeldung muss unter Verwendung des Ihnen zugesandten Anmeldeformulars unter Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen oder online über den Webshop unter www.eduvation.de erfolgen. Der (Miet-)Vertrag kommt mit Eingang des unterzeichneten Anmeldeformulars oder der Bestätigung aus dem Online-Shop bei EDUvation zustande. Der Leistungsumfang umfasst nur die im Angebotstext oder im Webshop ausdrücklich genannten Leistungen.
Etwaige Bedingungen oder Vorbehalte des Vertragspartners sind unwirksam. Alle Nebenabreden, wie z. B. die Bestellung von Leistungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EDUvation. EDUvation übernimmt keine Haftung für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter.
Standflächen, die nicht spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten übernommen wurden, können anderweitig vergeben werden, ohne dass der Antragsteller Anspruch auf Rückerstattung oder sonstige Ansprüche geltend machen kann.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Antragstellers werden von EDUvation nicht anerkannt.
II Datenschutz
EDUvation und gegebenenfalls ihre Dienstleister sowie der Veranstalter dürfen personenbezogene Daten des Vertragspartners zur Vertragserfüllung verarbeiten.
Mit der Übermittlung der Daten erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass EDUvation und der Veranstalter Informationen unter strikter Einhaltung des geltenden Datenschutzgesetzes per E-Mail, Post oder Telefon übermitteln oder weitergeben dürfen.
Dem Vertragspartner steht es frei, die übermittelten Daten jederzeit einzusehen, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Wenn der Vertragspartner die Löschung von Daten wünscht, wird EDUvation dies unverzüglich tun, sofern dies nicht im Widerspruch zur Dokumentations- oder Aufbewahrungspflicht steht. Stimmt der Vertragspartner der Verwendung seiner Daten nicht zu, kann er seine Einwilligung widerrufen (info@eduvation.de).
Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen darüber zu informieren, dass bei einer öffentlichen Veranstaltung selbstverständlich Fotos und Werbevideos aufgenommen werden, von denen einige ohne Nennung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Alle Mitarbeiter erklären sich ausdrücklich mit dieser Regelung einverstanden. Die Bildrechte an Foto- und Videomaterial, das auf der EDUvation-Veranstaltung oder am Messestand aufgenommen wird, liegen bei EDUvation.
EDUvation ist berechtigt, die bei der Registrierung oder Buchung (einschließlich der Buchung kostenloser Veranstaltungen wie MeetUps) angegebenen Daten an die Jahressponsoren von EDUvation weiterzugeben. Die Sponsoren sind unter www.eduvation.de einsehbar. Alle Sponsoren haben sich verpflichtet, diese Daten ausschließlich für die interne Vorbereitung der Veranstaltungen zu verwenden und diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
III Fälligkeit und Zahlungsverzug
Der gesamte vertraglich vereinbarte Betrag wird mit Vertragsabschluss fällig. (2) Bei Nichtzahlung trotz Fristsetzung unter Androhung der Ablehnung ist EDUvation berechtigt, über die Standfläche zu verfügen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, EDUvation die üblichen Bankzinsen zu zahlen, wenn die Zahlungsfrist ohne Mahnung überschritten wird.
IV. Unteraussteller
Die Übertragung eines zugewiesenen Standes oder von Teilen davon an Unteraussteller oder Mitaussteller bedarf der vorherigen Zustimmung von EDUvation. Unteraussteller oder Mitaussteller müssen separat angemeldet werden. Die Einbeziehung von Unterausstellern oder Mitausstellern ohne vorherige Zustimmung von EDUvation berechtigt EDUvation, den Vertrag mit dem Vertragspartner fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Antragstellers räumen zu lassen. Für jeden nicht angemeldeten Mitaussteller/zusätzlichen Betrieb wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR (zzgl. MwSt.) zuzüglich MwSt. zusätzlich zur regulären Ausstellergebühr berechnet.
Der Vertragspartner haftet gegenüber EDUvation für jedes Verschulden des Unterausstellers oder Mitausstellers in gleicher Weise wie für sein eigenes Verschulden.
V. Versicherung und Haftung
Für die ordnungsgemäße Versicherung der Exponate sowie aller sonstigen Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen gegen alle Risiken während des Transports, des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw., ist der Antragsteller oder sein Vertreter verantwortlich.
Die Haftung von EDUvation für Personen- oder Sachschäden ist in allen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Folgeschäden und entgangener Gewinn sind von der Haftung ausgeschlossen.
Der Vertragspartner oder sein Vertreter haftet für alle Schäden, die Dritten durch seine Teilnahme entstehen, einschließlich Schäden an Gebäuden und am Veranstaltungsgelände sowie dessen Einrichtungen. Der Antragsteller stellt EDUvation ausdrücklich von allen daraus resultierenden Regressansprüchen Dritter frei, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens EDUvation oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
EDUvation haftet nicht im Falle einer Absage, Verlegung oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere bei Katastrophen, Umweltschäden, Krieg, Unruhen, Terror, Straftaten Dritter, Arbeitskämpfen, Energieknappheit usw.
VI Rücktritt
EDUvation ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers gestellt wird oder wenn ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird. Der Antragsteller hat EDUvation hierüber unverzüglich zu informieren. EDUvation ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht wurden oder wenn gegen den Vertragspartner ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.
Tritt EDUvation vom Vertrag zurück, bleibt der Antragsteller dennoch zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags verpflichtet.
Der Vertragspartner kann nur im Falle außerordentlicher Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Dies sind die Absage (außer V. 5.) der Veranstaltung oder wesentliche Umstände, die dem Vertragspartner die Teilnahme unmöglich machen. Dies umfasst ausdrücklich nicht beispielsweise die Änderung der Standplatzierung.
VII. Nichtteilnahme
Verzichtet der Vertragspartner auf die Belegung der ihm zugewiesenen Fläche und kann diese Fläche von EDUvation weitervermietet werden (keine Belegung durch Austausch), hat der Antragsteller 50 % der Teilnahmekosten zu zahlen.
Ist eine Neuvermietung nicht möglich, ist der gesamte Rechnungsbetrag zu zahlen.
VIII. Gewährleistung
Mängel am Stand oder an der Ausstellungsfläche sind EDUvation unverzüglich nach Bezug, spätestens jedoch am letzten Aufbautag, schriftlich zu melden, damit EDUvation etwaige Mängel beheben kann. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden und begründen keine Ansprüche gegen EDUvation. Selbstverständlich können wir keine Garantie für die Rahmenbedingungen einer Veranstaltung – wie z. B. die Besucherzahl oder die Besucherströme – übernehmen.
Ist EDUvation oder der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die wir/der Veranstalter nicht zu vertreten haben (z. B. Ausfall der Stromversorgung), gezwungen, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum zu räumen oder die Messe zu verschieben oder zu verkürzen, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen EDUvation geltend zu machen.
IX. Sonstiges
Der Vertragspartner kann nur dann mit Forderungen von EDUvation aufrechnen, wenn die Forderungen auf § 537 oder § 538 BGB beruhen. Ansonsten nur, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit geltend machen, als es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
Ansprüche des Vertragspartners verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Monats, in den der letzte Tag der jeweiligen Veranstaltung fällt.
Der Vertragspartner hat den Stand für die Dauer der Veranstaltung in messetypischer Weise zu betreiben. In diesem Sinne gelten die Besetzung des Standes mit Personal sowie die Bereitstellung von Ausstellungs- und Werbematerial als messetypisch.
Der Vertragspartner unterwirft sich zudem den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des (Haupt-)Veranstalters und dessen Vorschriften für die Veranstaltung, z. B. Auf- und Abbauvorschriften.
Für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen:
(1) Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Forschungsleistungen auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, sofern im Angebot des Auftragnehmers oder in schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien nichts anderes festgelegt ist. Ein Werkvertrag muss ebenfalls gesondert schriftlich vereinbart werden.
(2) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die allgemeine Unternehmensberatung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer fachlicher Praxis unter Einsatz aktueller Kenntnisse und Erfahrungen erbracht wird.
(3) Leistungsumfang
Auftrag, Vorgehensweise und Art der Arbeitsergebnisse richten sich nach dem Angebot des Auftragnehmers, sofern sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Feststellung des Auftragsabschlusses
Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als abgeschlossen und beendet,
a) wenn der Auftragnehmer die schriftlichen Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber übergeben hat oder der Auftraggeber entweder die Abnahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse genutzt hat, oder
b) wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Buchstabe a) nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, schriftlich widerspricht.
(5) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen; insbesondere hat der Auftraggeber unentgeltlich alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zu schaffen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Hält der Auftraggeber dem Auftragnehmer erforderliche Voraussetzungen vor, hat er dem Auftragnehmer die nachgewiesenen Wartezeiten gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Listen und Berechnungen, die der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellt, ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.
(6) Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über das Geschäft des Auftraggebers sowie Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und seine Mitarbeiter auf Verlangen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter diese Verpflichtung, erfüllt der Auftragnehmer seine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber durch Abtretung seiner Regressansprüche gegen den Mitarbeiter an den Auftraggeber.
(7) Treuepflicht
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Treue. Insbesondere ist von der Einstellung oder sonstigen Beschäftigung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags tätig waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit abzusehen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR.
(9) Honorare und Kosten
Das Honorar für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, sofern in besonderen Fällen nichts anderes vereinbart wurde.
Die Honorarsätze und sonstigen in Rechnung gestellten Beträge (z. B. Auslagen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt wird.
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.
(10) Gewährleistung und Haftung
EDUvation erteilt Beratung stets nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn nicht gesondert vereinbart, können wir jedoch keine Haftung für die Richtigkeit unserer Aussagen übernehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Aussagen unserer freiberuflichen Berater. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung kann nicht erteilt werden. Der Auftraggeber muss sich bei wichtigen Themen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden. Der Auftraggeber kann Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend machen.
(11) Verzug und höhere Gewalt
Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sofern die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht wurden. Ein Verzugsschadenersatzanspruch besteht unabhängig von der Verschuldenshaftung nicht.
(12) Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung der Vertragsparteien. Der Vertrag kann vom Auftraggeber jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen vorzeitig gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Fall richtet sich die Vergütung des Auftragnehmers nach § 649 BGB.
(13) Sonstiges
Neben seinem Honoraranspruch hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf das Honorar und die Erstattung von Auslagen verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Erfüllung seiner Ansprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeit des Auftragnehmers berechtigen den Auftraggeber nicht, Zahlungen, einschließlich der erforderlichen Vorschüsse und der Erstattung von Auslagen, zurückzuhalten. Eine Aufrechnung gegen solche Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Dieses Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis dahin kein Vertrag zustande gekommen, ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden.
Allgemeines
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gleichen wirtschaftlichen Zweck dient.
Stand 2025