AGB

EDUvation bietet spezielle Events und Veranstaltungsteilnahmen für StartUps und Gründer&Gründerinnen an. Oft finden diese im Rahmen von größeren Veranstaltungen statt und EDUvation ist vom Veranstalter beauftragt worden zur Vermarktung oder ist selbst regulärer Mieter der Flächen. EDUvation kann daher keine Garantie für die Rahmenbedingungen der Veranstaltung übernehmen und muss sich selber an AGBs der Veranstalter halten. Die Vertragspartner von EDUvation sind daher mittelbar Untermieter des jeweiligen Veranstalters und erklären sich ebenfalls mit den AGBs des Veranstalters einverstanden und können auf den Webseiten der jeweiligen Veranstaltung oder bei EDUvation eingesehen werden. Dementsprechend gelten die entgeltlichen Angebote von EDUvation nur für Gewerbekunden und nicht für Privatpersonen.

 

StartUp-Klausel für entgeltliche Angebote: Der Vertragspartner bestätigt, dass seine Firma bei Veranstaltungsbeginn nicht älter als 10 Jahre ist (Nachweisbar duch Gewerbeanmeldung) und noch mehrheitlich in Gründerhand ist. Die Nachweise sind auf Nachfrage vorzulegen.

 

I. Anmeldung und Zulassung

 

Die Anmeldung ist mittels übersandtem Anmeldevordrucks unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen oder per Webshop online über www.eduvation.de. Der (Miet-) Vertrag ist mit Zugang des unterschriebenen Anmeldevordrucks oder der Bestätigung des onlineshops an EDUvation geschlossen. Das Leistungsspektrum umfasst nur die im Angebotstext oder auf dem Webshop explizit erwähnten Leistungen.

 

Vom Vertragspartner gestellte Bedingungen oder Vorbehalte haben keine Gültigkeit. Alle zusätzlichen Vereinbarungen wie die Bestellung von Dienstleistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EDUvation. Für die Veränderung von Rahmenbedingungen durch den Veranstalter kann EDUvation keine Haftung übernehmen.

 

Über die Standfläche, die vom Anmelder oder seinem Beauftragten nicht einen Tag vor Beginn der Veranstaltung übernommen ist, kann anderweitig verfügt werden, ohne dass der Anmelder eine Rückzahlung verlangen oder andere Ansprüche geltend machen kann.

 

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anmelders werden von EDUvation nicht anerkannt.

 

II. Datenschutz

 

EDUvation ggf. auch dessen Dienstleister und der Veranstalter dürfen personenbezogene Daten des Vertragspartners zur Erfüllung der Vertragsabwicklung verarbeiten.

 

Mit Übermittlung der Daten willigt der Vertragspartner, dass EDUvation und der Veranstalter die Kommunikation bzw. Informationsübermittlung per E-Mail, postalisch oder telefonisch unter strenger Beachtung des jeweils aktuellen Datenschutzgesetzes vornehmen kann.

 

Dem Vertragspartner ist es jederzeit gestattet in seine übermittelten Daten einzusehen, sie zu berichtigen sowie zu löschen bzw. zu sperren. Wünscht der Vertragspartner eine Löschungseiner Daten, wird dies unverzüglich von EDUvation durchgeführt, wenn es nicht der Dokumentations- bzw. Aufbewahrungspflicht widerspricht. Ist der Vertragspartner mit der Nutzung seiner Daten nicht einverstanden, kann er sein Einverständnis widerrufen (info@eduvation.de).

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen darüber zu unterrichten, dass auf einer Publikumsveranstaltung natürlich Fotos und Werbevideos gemacht werden, die teilweise ohne Angabe der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Alle Mitarbeiter stimmen dieser Regelung ausdrücklich zu. Die Bildrechte von Foto- und Videomaterialien, die auf der Veransltaltung bzw. dem Messestand von EDUvation gemacht werden liegen bei EDUvation.

 

Weitere Details zu unserem Datenschutzkonzept finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite www.eduvation.de/datenschutz/.

 

EDUvation ist berechtigt, die bei einer Anmeldung oder Buchung angegebenden Daten (auch bei der Buchung von kostenlosen Events, wie z.B. MeetUps) an die Jahressponsoren von EDUvation weiterzugeben. Die Sponsoren können auf www.eduvation.de eingesehen werden. Alle Sponsoren haben sich verpflichtet, diese Daten nur zur internen Vorbereitung der Events zu nutzen und diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

 

III. Fälligkeit und Zahlungsverzug

 

Der gesamte vertraglich vereinbarte Betrag wird mit Vertragsabschlussfällig.(2) Bei Nichtzahlung trotz Fristsetzung unter Ablehnungsandrohung ist EDUvation berechtigt, über die Standfläche zu verfügen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

 

Der Vertragspartner ist bei Überschreitung des Zahlungszieles ohne Mahnung verpflichtet, EDUvation die banküblichen Zinsen zu zahlen.

 

IV. Unteraussteller

 

Die Überlassung eines zugewiesenen Standes oder Teilen davon an Unter- oder Mitaussteller bedarf der vorherigen Erlaubnis durch EDUvation. Unter- oder Mitaussteller müssen separat angemeldet werden. Eine ohne vorherige Erlaubnis von EDUvation erfolgte Aufnahme von Unter- oder Mitausstellern berechtigt EDUva, den Vertrag mit dem Vertragspartner fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Anmelders räumen zu lassen. Für jeden unangemeldeten Mitaussteller / jedes zusätzliche Unternehmen wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,- EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.) zzgl. zur regulären Ausstellergebühr erhoben.

 

Der Vertragspartner haftet gegenüber der EDUvation für ein Verschulden des Unter- oder Mitausstellers wie für eigenes Verschulden.

 

V. Versicherung und Haftung

 

Die ordnungsgemäße Versicherung der Ausstellungsgüter sowie allersonstigen Geräte und Einrichtungen gegen alle Risiken des Transportes, der Montage und Demontage sowie während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Anmelders bzw. dessen Beauftragten.

 

Die Haftung von EDUvation für Personen- oder Sachschäden beschränkt sich in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Von der Haftung sind mittelbare Schäden und entgangener Gewinnausgeschlossen.

 

Der Vertragspartner bzw. dessen Beauftragter haftet für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden und dem Veranstaltungsgelände sowie an diesem und dessen Einrichtungen entstehen. Der Anmelder stellt die EDUvation ausdrücklich von jeglichen hieraus resultierenden Regressansprüchen Dritter, die nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von EDUvation oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, frei.

 

EDUvation haftet nicht bei Absage, örtlicher Verlegung, terminlicher Verschiebung infolge höherer Gewalt, insbesondere bei Katastrophen, Umweltschäden, Krieg, Aufruhr, Terror, Verbrechen Dritter, Arbeitskämpfe, Energiemangel etc.

 

VI. Rücktritt

 

EDUvation ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögendes Anmelders die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird, oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen wird. Hiervon hat der Anmelder die EDUVATION unverzüglich zu unterrichten. EDUVATION ist ebenso zum Rücktritt berechtigt, wenn falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht wurden oder ein juristisches Verfahren gegegen den Vertragspartner eröffnet wurde.

 

Tritt EDUvation vom Vertrag zurück, so bleibt der Anmelder gleichwohl zur Zahlung des Rechnungsgesamtbetrages verpflichtet.

 

Der Vertragspartner kann nur bei außerordentlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen durch den Veranstalter zurücktreten. Dies sind der Ausfall (außer V. 5.) der Veranstaltung oder wesentliche Umstände, die eine Teilnahme des Vertragspartners unmöglich machen. Explizit nicht dazu zählt bspw. die Veränderung der Standpositionierung.

 

VII. Nichtteilnahme

 

Verzichtet der Vertragspartner darauf, die ihm zugeteilte Fläche zu belegen und kann diese Fläche von der EDUvation wieder neu vermietet werden (keine Belegung durch Austausch), hat der Anmelder 50 % der Teilnahmekosten zu zahlen.

 

Ist eine Neubelegung nicht möglich, ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen.

 

VIII. Gewährleistung

 

Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind der EDUVATION unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag schriftlich mitzuteilen, so dass die EDUvation etwa vorhandene Mängelabstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen EDUvation. Wir können natürlich keine Gewährleistung für die Rahmenbedingungen eines Events – wie etwa Besucheranzahl oder Besucherströme – übernehmen.

 

Ist die EDUvation oder der Veranstalter auf Grund höherer Gewalt oder aus anderen von uns/ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Ausfall der Stromversorgung) genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Messe zu verschieben oder zu verkürzen, so erwachsen dem Vertragspartner hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen EDUvation.

 

IX. Sonstiges

 

Gegen Ansprüche der EDUvation kann der Vertragspartner nur dann aufrechnen, wenn es sich um Ansprüche aus § 537 oder § 538 BGB handelt. Andernfalls nur dann, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem vorliegenden Vertrag beruht.

 

Ansprüche des Vertragspartner verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der jeweiligen Veranstaltung fällt.

 

Der Vertragspartner hat den Stand während der Laufzeit der Veranstaltung messetypisch zu bewirtschaften. Als messetypisch in diesem Sinne gilt die Besetzung des Standes mit Personal sowie die Bestückung mit Ausstellungs- bzw. Werbematerial.

 

Der Vertragspartner unterwirft sich ebenfalls den AGBs des (Haupt-)Veranstalters und dessen Regelungen für die Veranstaltung, bspw. Auf- und Abbauregelungen.

 

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist Bielefeld.

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Bielefeld.

 

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nichtbekannt ist. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

Version 1.2, Jan 2023

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